Tippgeberprovision
Tippgeber werden & attraktive Prämien sichern
Kennen Sie jemanden in Ihrem Verwandten-, Bekannten- oder Nachbarkreis, der sein Haus, seine Wohnung oder sein Grundstück verkaufen möchte?
Werden Sie Tippgeber für Torsten Falb Immobilien! Empfehlen Sie uns weiter und sichern Sie sich eine lukrative Erfolgsprämie als Dankeschön für Ihr Vertrauen.
Ihre Prämie: 0,5 % des erzielten Kaufpreises
Für jeden durch Ihren Tipp erfolgreich vermittelten Immobilienverkauf belohnen wir Sie mit 0,5 % bezogen auf den erzielten Kaufpreis.
Rechenbeispiel:
Bei einem erfolgreichen Verkauf einer Immobilie für 450.000 € erhalten Sie eine Tippgeberprämie von 2.250 €.
Ob für die Urlaubskasse, eine besondere Anschaffung oder einfach als finanzielle Erfüllung eigener Wünsche – sichern Sie sich Ihre Prämie ganz ohne eigenen Aufwand.
In 4 einfachen Schritten zur Prämie:
Tipp einreichen:
Teilen Sie uns das Objekt oder die Kontaktdaten des Eigentümers mit. Auf Wunsch behandeln wir Ihren Tipp selbstverständlich diskret oder anonym.
Kontaktaufnahme:
Wir setzen uns professionell und unverbindlich mit dem Eigentümer in Verbindung.
Beauftragung & Vermarktung:
Sobald uns der Verkäufer einen Makleralleinauftrag erteilt, starten wir mit der Vermarktung. Wir halten Sie über wichtige Meilensteine stets auf dem Laufenden.
Prämie erhalten:
Nach dem erfolgreichen Notartermin und dem Eingang der Maklerprovision überweisen wir Ihre Tippgeberprämie direkt auf Ihr Konto.
Sie kennen ein passendes Objekt?
Senden Sie uns Ihren Tipp schnell und unkompliziert zu. Wir prüfen Ihre Angaben umgehend und setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
Wichtige rechtliche Hinweise, Voraussetzungen für die Prämienzahlung:
Die Immobilie ist uns noch nicht bekannt und wird noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten.
Es kommt zum wirksamen Hauptvertrag (Notarvertrag) durch unsere Vermittlung.
Die Maklerprovision wurde vollständig an Torsten Falb Immobilien gezahlt.
Der Tippgeber darf nicht der Eigentümer der Immobilie sein (Ehe- oder Lebenspartner sowie Miteigentümer ausgeschlossen).
Steuerlicher Hinweis:
Auszahlungen an Tippgeber erfolgen ohne Abzug von Steuern. Die steuerliche Behandlung der Prämie liegt in der Verantwortung des Tippgebers. Erhaltene Prämien sind gegebenenfalls als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) im Rahmen der eigenen Einkommensteuererklärung anzugeben.
Bitte konsultieren Sie bei Fragen Ihren Steuerberater.
