FAQs
(Fragen & Antworten)
1. Allgemeine Fragen & Arbeitsweise
Warum sollte ich mich für Torsten Falb Immobilien entscheiden?
Antwort: Bei uns steht eine persönliche, ehrliche Beratung auf Augenhöhe im Vordergrund. Durch unsere umfassende Erfahrung in der Immobilienvermittlung und -verwaltung betrachten wir jedes Objekt ganzheitlich. Wir nehmen Ihnen den gesamten organisatorischen und bürokratischen Aufwand ab, schützen Sie vor finanziellen Fehlentscheidungen und erzielen den optimalen Marktpreis für Sie.
Welche Regionen decken Sie ab?
Antwort: Unser Schwerpunkt liegt im regionalen Immobilienmarkt in Baden-Württemberg (u. a. im Rems-Murr-Kreis und den umliegenden Gemeinden). Dank unserer detaillierten Standort- und Marktkenntnis vor Ort können wir Objekte realistisch bewerten und zielgerichtet vermarkten.
2. Fragen zum Immobilienverkauf
Wie ermitteln Sie den passenden Verkaufspreis für meine Immobilie?
Antwort: Wir nutzen anerkannte Wertermittlungsverfahren gemäß ImmoWertV. Dabei berücksichtigen wir Faktoren wie Lage, Substanz, Baujahr, energetischen Zustand sowie die aktuelle Angebot- und Nachfragesituation am Markt, um einen realistischen und erzielbaren Verkehrswert zu bestimmen.
Welche Unterlagen werden für den Verkauf benötigt?
Antwort: Für einen reibungslosen Verkauf benötigen Sie unter anderem einen aktuellen Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauakten/Grundrisse, die Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen), Energieausweis sowie Nachweise über Sanierungen. Das Gute für Sie: Wenn Unterlagen fehlen, übernehmen wir die vollständige Beschaffung bei Behörden und Ämtern.
Wie lange dauert der Verkaufsprozess im Schnitt?
Antwort: Der Zeitraum variiert je nach Objekttyp, Lage und Preisfindung. In der Regel dauert der Vermarktungsprozess von der ersten Wertermittlung bis zum Notartermin zwischen 2 und 4 Monaten. Durch unsere qualifizierte Käuferdatenbank können wir oft bereits frühzeitig passende Interessenten ansprechen.
3. Fragen zur Vermietung
Wie stellen Sie sicher, dass ich einen zuverlässigen und solventen Mieter erhalte?
Antwort: Sicherheit steht bei uns an erster Stelle. Jeder Mietinteressent durchläuft einen gründlichen Bonitäts-Check. Wir prüfen Selbstauskünfte, Gehaltsnachweise, Schufa-Auskünfte und – falls gewünscht – Vorvermieterbescheinigungen. So stellen wir sicher, dass Ihre Immobilie in gute und verlässliche Hände kommt.
Wer erstellt den Mietvertrag und übernimmt die Übergabe?
Antwort: Wir begleiten Sie bis zum Mietbeginn. Wir stellen rechtssichere, aktuelle Mietverträge bereit und führen die offizielle Wohnungsübergabe inklusive eines detaillierten Übergabeprotokolls und Fotos durch.
4. Fragen zu Pacht & Spezialimmobilien
Was ist der Unterschied zwischen Miete und Pacht?
Antwort: Während bei einer Miete lediglich die Nutzung von Räumlichkeiten oder Immobilien vereinbart wird, räumt ein Pachtvertrag dem Pächter zusätzlich das Recht ein, aus der Sache einen Ertrag („Fruchtziehung“) zu erwirtschaften. Dies betrifft häufig landwirtschaftliche Flächen, Gastronomiebetriebe oder Gewerbeobjekte.
Betreuen Sie auch die Verpachtung von Grundstücken oder Gewerbeobjekten?
Antwort: Ja, wir stehen Ihnen auch bei der Verpachtung und Vermarktung von Grundstücken, landwirtschaftlichen Flächen oder Gewerbeobjekten zur Seite. Wir ermitteln angemessene Pachtpreise und erstellen zielgruppengerechte Nutzungskonzepte.
5. Fragen für Kauf- & Suchinteressenten
Welche Vorteile habe ich, wenn ich Sie als Kaufbegleiter beauftrage?
Antwort: Als Kaufbegleiter filtern wir den Markt nach Ihren Wünschen, bewerten Wunschimmobilien objektiv auf Bausubstanz und Preis, prüfen Unterlagen auf rechtliche Fallstricke und verhandeln den Kaufpreis in Ihrem Interesse. Damit bewahren wir Sie vor teuren Fehlkäufen.
Kann ich mich bei Ihnen als Suchkunde registrieren lassen?
Antwort: Ja, Sie können Ihr individuelles Suchprofil bei uns hinterlegen. Sobald wir eine Immobilie aufnehmen, die zu Ihren Kriterien passt, informieren wir Sie bereits vor der öffentlichen Vermarktung.
6. Muss ich die Tippgeberprämie versteuern?
Antwort: Das hängt von Ihrer persönlichen steuerlichen Situation ab. In Deutschland gilt für private Tippgeber in der Regel die Freigrenze für sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) von 256 € pro Kalenderjahr (ab 2024 liegt diese bei 256 €, sofern sie nicht überschritten wird; bei Beträgen darüber ist der gesamte Betrag steuerpflichtig). Da unsere Prämien meist höher liegen, ist die Prämie in der Regel in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Wir führen keine Steuern für Sie ab. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.
