Allgemeine Geschäftsbedingungen für Torsten Falb Immobilien
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Angebote zwischen Torsten Falb Immobilien (nachfolgend „Makler“) und seinen Auftraggebern (Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Käufer, Mieter, Pächter – nachfolgend „Kunde“).

(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Makler hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertraulichkeit & Weitergabeverbot

(1) Alle durch den Makler übermittelten Informationen, Angebote, Objekt-Exposés und Nachweise sind ausschließlich für den adressierten Kunden bestimmt und strikt vertraulich zu behandeln.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Informationen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben.

(3) Verstößt der Kunde gegen diese Vertraulichkeitspflicht und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag) ab, ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die entgangene Provision in voller Höhe als Schadensersatz zu zahlen.

§ 3 Entstehung des Provisionsanspruchs

(1) Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein wirksamer Hauptvertrag (Kaufvertrag, Mietvertrag oder Pachtvertrag) zustande kommt. Eine Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit ist hierfür ausreichend.

(2) Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Hauptvertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom ursprünglichen Angebot abweichen (z. B. abweichender Kauf- oder Pachtpreis), sofern der wirtschaftliche Erfolg dem angestrebten Geschäft entspricht.

(3) Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der geschlossene Hauptvertrag nachträglich durch Rücktritt, Auflösung oder Anfechtung erlischt, sofern die Gründe hierfür in der Sphäre des Kunden liegen.

§ 4 Höhe & Fälligkeit der Provision

(1) Die Höhe der Maklerprovision (Courtage) richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, den individuellen Vereinbarungen im Maklervertrag bzw. den Angaben im jeweiligen Exposé.

(2) Verkauf / Kauf: Bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnimmobilien (Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen) an Verbraucher richtet sich die Provisionsteilung streng nach den gesetzlichen Vorgaben (§§ 656a ff. BGB).

(3) Vermietung: Bei der Vermittlung von Wohnraummietverträgen an Verbraucher gilt das gesetzliche Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a WoVermittG).

(4) Pacht & Gewerbe: Bei der Vermittlung von Pachtverträgen oder Gewerbeobjekten richtet sich die Provision nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung im Maklervertrag.

(5) Die Provision ist mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrags fällig und unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.

§ 5 Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner des Hauptvertrags (z. B. sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, sofern kein Interessenskonflikt besteht und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

§ 6 Haftungsbeschränkung

(1) Die im Exposé und in den Objektbeschreibungen enthaltenen Angaben beruhen ausschließlich auf den Informationen und Unterlagen, die dem Makler vom Eigentümer, Vermieter, Verpächter oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Der Makler übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben.

(2) Der Makler haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Maklers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

§ 7 Pflichten des Kunden / Vorkenntnis

(1) Ist dem Kunden ein vom Makler angebotenes Objekt bereits bekannt, ist er verpflichtet, dies dem Makler unverzüglich (spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Exposés) unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen.

(2) Der Verkäufer, Vermieter oder Verpächter ist verpflichtet, den Makler unverzüglich zu informieren, wenn er sein Objekt während der Laufzeit des Maklervertrags anderweitig verkauft, vermietet, verpachtet oder die Verkaufs-/Vermietabsicht aufgibt.

§ 8 Geldwäschegesetz (GwG)

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) ist der Makler gesetzlich verpflichtet, die Identität seiner Vertragspartner festzustellen und zu überprüfen. Der Kunde verpflichtet sich, dem Makler die hierfür erforderlichen Informationen und Dokumente (z. B. Personalausweis oder Reisepass) zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

§ 9 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder bei Fernabsatzverträgen (z. B. per E-Mail, Telefon oder über die Website) ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular werden dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Maklers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

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